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I. Begriff

Unter Anzahlungen (Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen) versteht man Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäftes auf eine von dem anderen Vertragsteil zu erbringende Lieferung oder Leistung.

Es muss unterschieden werden zwischen den von dem Unternehmen geleisteten Anzahlungen (Aktivanzahlungen) und den an das Unternehmen gezahlten Anzahlungen (Passivanzahlungen).

 

Dieser Beitrag wird in den nächsten Tagen vollständig veröffentlicht.